1. Spielberechtigung
Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung, das seinen Jahresbeitrag bezahlt hat, erhält eine Spielmarke und damit das Recht, auf allen Plätzen während der Spielzeit Tennis zu spielen. (Ausnahmen siehe 9.).
2. Spielzeit
Der Beginn und das Ende der jährlichen Spielzeit wird vom zuständigen Vorstandsmitglied festgelegt und durch Aushang bekanntgegeben. Die tägliche Spielzeit dauert von 7 bis 22 Uhr. Spielbeginn ist jeweils im Viertelstundentakt (dies kann ggf. geändert werden).
3. Spieldauer
Die Dauer für ein Einzelspiel beträgt eine Stunde, für ein Doppelspiel zwei Stunden. Ausnahme Platz 3 ab Oktober bis Mai, Doppel nur 90 Minuten. In dieser Zeit ist die Platzpflege enthalten (siehe 6.). Diese Spieldauer kann nur überschritten werden, wenn nicht alle Plätze belegt sind. Bei starkem Andrang dürfen Spieler, die an einem Tag bereits gespielt haben, nicht nochmals spielen, wenn Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, einen Platz beanspruchen (Trainingszeiten gelten als Spielzeiten).
4. Spielmarken und Platzbelegung
Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, mit mindestens einer weiteren spielberechtigten Person einen Platz zu belegen. Dazu sind die persönlichen Spielmarken an die Zeittafel im Belegekasten zu hängen. Von Oktober bis Mai siehe Extramaßnahme für Platz 3. Ab der Saison 1996 gibt es auf allen Plätzen nur noch Tagesbelegung (laut Beschluß der Mitgliederversammlung vom 1. März 1996).
Tagesbelegung (Von Oktober bis Mai sind Extramaßnahme für Platz 3 auf der Anlage zu benutzen):
- Die Spielmarken dürfen erst nach Eintreffen auf der Tennisanlage gehängt werden.
- Beide Spieler müssen zum Beginn der Spielzeit auf der Tennisanlage anwesend sein.
- Eine Platzbelegung ist nur gültig, wenn der Platz mit 2 Spielmarken belegt ist.
- Die Spielmarken sind nach dem Spiel wieder abzunehmen.
- Ein Weiterhängen vor Ablauf der Spielzeit ist nicht gestattet.
- Steht ein Platz leer, so kann er jederzeit durch Einhängen der Spielmarken belegt werden, auch wenn man an dem Tag schon gespielt hat. Hier sollte man jedoch immer die sportliche Fairness walten lassen, wenn Mitglieder zum Spielen kommen, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben.
Jedes Mitglied kann kontrollieren, ob auch wirklich Spieler und Spielmarken übereinstimmen, und ist befugt, falsche Marken zu entfernen und Verstösse gegen die Spiel- und Platzordnung dem Vorstand mitzuteilen.
Auf allen Plätzen (außer Platz 6) sind werktags ab 17 Uhr, Samstags ab 14 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen erwachsene Mitglieder (schwarze Marke) gegenüber jugendlichen Mitgliedern untereinander (zwei rote Marken) in der Platzbelegung bevorrechtigt. Jedoch kann ein Mitglied mit einer schwarzen Marke einerseits - mit einem Mitglied, das eine rote Spielmarke besitzt andererseits - zu diesen Zeiten einen Platz belegen (schwarze + rote Marke).
Auf Platz 3 können Kinder und Jugendliche untereinander (2 rote Marken) an allen Tagen und zu allen Zeiten (außer unter Flutlicht) gleichberechtigt mit Erwachsenen eine Belegung vornehmen.
Der Vorstand kann auf Antrag jugendlichen Mitgliedern ausnahmsweise eine schwarze Spielmarke aushändigen, wenn nachgewiesen wird, daß wochentags ganztägig eine Schule oder andere Ausbildungsstätte besucht wird.
5. Schuhe und Kleidung
Die Plätze dürfen ausschließlich, auch wenn nicht zu spielen beabsichtigt wird, mit Tennisschuhen betreten werden. Es sollte mit Tennis- bzw. Sportkleidung gespielt werden.
6. Platzwartung
- Die Tennisanlage ist sorgfältig zu behandeln.
- Jeder einzelne Spieler ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ende seiner Spielzeit den Platz abzuziehen und - sofern erforderlich - auch zu wässern.
- Linien sind ebenfalls zu säubern.
Wegen Wartungsarbeiten oder bei schlechten Witterungsverhältnissen können die Plätze durch ein Vorstandsmitglied gesperrt werden. Dieses Recht kann vom Vorstand auch dem Platzwart übertragen werden. Unabhängig davon darf bei zu nassen Plätzen grundsätzlich nicht gespielt werden.
Jedes Mitglied ist für die Instandhaltung und Pflege der Tennisanlage mit verantwortlich. Dies gilt für die Sauberkeit des Tennisheims, des Vorplatzes, des Zweiradabstellplatzes, der Grünflächen und des Sandkastens genauso wie für die Tennisplätze selbst.
Die Verantwortung der Mitglieder erstreckt sich somit auch auf das Abziehen, Wässern und die Instandhaltung der Plätze. Der Vorstand kann zur Durchführung dieser Arbeiten die Mitglieder zur Arbeitsleistung heranziehen, hierfür sind u.a. die 6 Pflichtarbeitsstunden vorgesehen.
7. Schlüssel für die Tennisanlage
- Der ausgegebene Schlüssel für die Türen bleibt Eigentum der Tennisabteilung. Kontakt Schlüsselverwaltung.
- Der Schlüssel darf nicht an Nichtmitglieder weitergegeben werden.
- Es dürfen auch keine Kopien angefertigt werden.
- Der Schlüssel ist bei Austritt oder auf Verlangen des Vorstandes an diesen zurückzugeben.
- Der Schlüsselinhaber kann haftbar gemacht werden für Schäden, die an der Tennisanlage oder der Tennisabteilung entstehen, wenn mangelnde Sorgfalt in der Handhabung des Schlüssels vorliegt.
- Bei Mitgliedern unter 18 Jahren, deren Erziehungsberechtigte nicht Mitglied der Tennisabteilung sind, wird der Schlüssel an einen Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Wenn jemand auf der Tennisanlage ist, muß sich immer mindestens ein Mitglied mit einem Schlüssel darunter befinden, denn wer als Letzter die Tennisanlage verläßt, ist dafür verantwortlich, daß alle Lampen ausgeschaltet sind, alle Fenster, die Türen des Tennisheims und die Eingangstor zur Tennisanlage abgeschlossen sind.
8. Flutlicht
Der Gebrauch der Flutlichtanlage ist für die Mitglieder kostenlos und nach Einbruch der Dunkelheit zulässig. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten.
9. Bevorrechtigte Platzbelegung
Forderungsspiele und Trainingsspiele sind beim Sport- bzw. Jugendwart anzumelden und müssen genehmigt werden. Für genehmigte Forderungsspiele gilt die Einschränkung der Spielzeit auf eine Stunde nicht. Forderungsspiele dürfen im Voraus mit den dafür vorgesehenen Forderungsmarken belegt werden.
Für Training von Kindern, Jugendlichen und Aktiven steht ein Trainingsplan zur Verfügung. Für Vereinsturniere, Freundschafts- und Verbandsspiele können durch den Sportwart bzw. Jugendwart die Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden.
10. Gäste
Erwachsene Mitglieder mit Spielberechtigung können Gäste zum Spiel mitbringen. Pro Gast und angefangener Stunde muß das einladende Mitglied 5 Euro an die Tennisabteilung bezahlen (über Bankeinzug), deshalb muß die Gaststunde vom Mitglied in die dafür vorgesehene Gästeliste vor dem Spielen eingetragen werden. Bei der Belegung ist die Spielmarke des Mitglieds zusammen mit einer gelben "Gast" - Marke zu verwenden. Mitglieder sind Gästen gegenüber in der Platzbelegung bevorrechtigt. Diese Spiel- und Platzordnung ist auch für Gäste verbindlich.
11. Einhalten der Spiel- und Platzordnung
Die Spielberechtigung ist abhängig von der Einhaltung dieser Spiel- und Platzordnung. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann der Vorstand eine zeitweilige oder dauernde Sperre des Betroffenen verfügen und ggf. die Spielmarke für einen begrenzten Zeitraum einziehen (in der Regel zwei Wochen).
12. Abstellplatz für Fahrräder und Mopeds
Fahrräder und Mopeds sind nur auf dem dafür vorgesehenen Abstellplatz unterzubringen. Das Fahren mit Mopeds innerhalb der Tennisanlage ist verboten.
13. Tennisheim
Der allgemein zugängliche Teil des Tennisheims ist für die Benutzung durch alle Mitglieder vorgesehen. Die Einrichtung des Tennisheims ist sorgfältig zu behandeln, dies gilt speziell für die Umkleide- und Sanitärbereiche. Das Tennisheim, inklusive Toiletten und Umkleideräume, darf nicht mit schmutzigen/sandingen Schuhen betreten werden.
14. Allgemeine Verhaltensregeln
Jedes Mitglied sollte nicht nur selbst Ordnung halten, sondern auch andere Mitglieder darauf hinweisen (z.B. leere Flaschen und Gläser (vorher sauber zu reinigen) aufräumen. Tennistaschen, Kleidung und Schuhe sind nicht im Terrassenbereich, dazu gehören Tische und Stühle, abzustellen.
Während des Tennisspiels dürfen sich nur die daran beteiligten Spieler auf dem Tennisplatz aufhalten. Kinder und Nichtbeteiligte sollten sich zur eigenen Sicherheit außerhalb des Platzes aufhalten. Es sollte auch für alle Anwesenden auf der Tennisanlage selbstverständlich sein, sich so zu verhalten, daß auf den Plätzen spielende Mitglieder nicht gestört werden.